Vergabe, Anerkennung und Integration von Micro Credentials
Anbieter von Micro Credentials können Hochschulen, aber auch andere Bildungseinrichtungen sowie privat organisierte Weiterbildungsträger sein. Allerdings dürfen ausschließlich Hochschulen Leistungspunkte nach dem ECTS vergeben und Weiterbildungen auf den Niveaus 6 bis 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens (siehe Europäischer Qualifikationsrahmen – Europass) anbieten.
Micro Credentials, die an einer Hochschule entwickelt und angeboten werden, sind gemäß der Lissabon-Konvention anzuerkennen; eine Sonderregelung ist daher für EULiST Micro Credentials nicht erforderlich. Dennoch sollten EULiST Micro Credentials in einen gemeinsamen EULiST-Modulkatalog aufgenommen werden.
Micro Credentials können in verschiedenen Lernsettings umgesetzt werden – online, in Präsenz oder im Blended-Format. Sie können in virtuellen oder digitalen Lernräumen stattfinden und sowohl formales als auch non-formales oder informelles Lernen umfassen. Dabei wird erwartet, dass die Prinzipien der Portabilität, Kombinierbarkeit (Stackability) und Leistungsbewertung (Assessment) eingehalten werden.
Ein wesentlicher Vorteil von Micro Credentials liegt in ihrem hohen Maß an Flexibilität. Dies betrifft die Veranstaltungsform, den Umfang der in sich geschlossenen Lerneinheiten, ihre Inklusivität und – falls erforderlich – ihre Polyvalenz. Um die mit Micro Credentials verbundenen hohen Ziele zu erreichen, ist eine transparente Darstellung zahlreicher Aspekte erforderlich; auch die EU-Empfehlung gibt hierzu Orientierung.
Ein zentraler Punkt ist, dass die vergebenen Leistungspunkte zugleich als Maßsystem für den Lernaufwand dienen. Alle Micro Credentials sollten zudem kompetenzorientiert gestaltet sein – das heißt, die Lernergebnisse stehen im Mittelpunkt und müssen entsprechend präzise beschrieben werden.
Micro Credentials können in Studiengänge integriert werden – als Pflicht-, Wahl- oder Zusatzmodule – oder als eigenständige Zusatzqualifikation dienen.
Sie können von Studierenden, Absolvierenden sowie Berufstätigen belegt werden. Mehr Informationen finden Sie unter dem untenstehenden Link.
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